Kategorie: Allgemein

  • Bevölkerung in der Schweiz ist klar für Förderung von Online-Medien

    Bevölkerung in der Schweiz ist klar für Förderung von Online-Medien

    Die klare Mehrheit der Schweizer Stimmbürger*innen ist für eine staatliche Medienförderung – und das über alle Parteigrenzen hinweg. Das zeigt eine aktuelle Studie des Meinungsforschungsinstituts gfs.bern.

    Am 10. September debattiert der Nationalrat über das neue Massnahmenpaket des Bundesrates zur Förderung von Medien. Auch über die finanzielle Unterstützung für Online-Medien. Wie die Studie nun zeigt, befürwortet eine Mehrheit der Schweizer Stimmbevölkerung dieses Paket und spricht sich für die Gleichbehandlung von Print und Online aus.

    Denn längst sind nicht mehr nur gedruckte Zeitungen wichtig für die Demokratie: 85 Prozent der Befragten erachten Online-Medien als wichtig, in den Rand- und Bergregionen sind diese Werte sogar noch höher. 57 Prozent der Bürgerinnen und Bürger sind angesichts der schwierigen wirtschaftlichen Lage in der Branche der Meinung, dass sowohl Print- als auch Online-Medien mit staatlichen Mitteln unterstützt werden sollen. Sie stärken damit die Position und die Vorlage des Bundesrates.

    Kein Problem für Unabhängigkeit der Medien

    Das neue Mediengesetz wird laut den Ergebnissen von drei Vierteln der Schweizer Bevölkerung unterstützt. Über alle Parteigrenzen hinweg findet das Massnahmenpaket zur Förderung von Print- und Onlinemedien grosse Zustimmung. Anhänger*innen der SVP sind überraschenderweise zu 54 Prozent für das neue Gesetz, bei der FDP und der CVP sind es 78 Prozent, bei GLP, SP und den Grünen liegt die Zustimmungsrate bei über 90 Prozent.

    Das Institut schreibt im Bericht zur Studie, dass den Stimmberechtigten bewusst sei, «dass Qualität nicht vom Übermittlungskanal abhängig ist». Und weiter: «Die Stimmberechtigten erachten es als richtig, dass der Staat die Medienvielfalt finanziell fördert, sofern die redaktionelle Unabhängigkeit der Medien dadurch nicht verletzt wird. Die Relevanz der Medien gilt explizit auch für Onlinemedien. Man informiert sich (auch) via Online-Medien über politische Ereignisse. Dabei müssen die Stimmberechtigten nicht auf Qualität verzichten.» Die gesamtschweizerischen Ergebnisse sind ein deutliches Signal an die Mitglieder des Nationalrates, die Vorlage des Bundesrates in seiner Gesamtheit zu verabschieden.

    Zur Studie

    Die Studie wurde im Auftrag vom Verband Medien mit Zukunft eigenständig von der gfs.bern durchgeführt. An der repräsentativen Umfrage nahmen zwischen dem 25. August und dem 1. September 2020 710 Personen teil.

    Alle Ergebnisse der Umfrage (PDF)

    Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an das Präsidium des Verbandes:

    Camille Roseau, Co-Präsident*in VMZ, camille.roseau@medienmitzukunft.org
    Simon Jacoby, Co-Präsident*in VMZ, simon.jacoby@medienmitzukunft.org

  • Verband Medien mit Zukunft: Verärgert über NR-Kommissionsentscheid

    Verband Medien mit Zukunft: Verärgert über NR-Kommissionsentscheid

    Der Verleger*innenverband VMZ kritisiert den Entscheid der nationalrätlichen Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen scharf. Diese hat das neue Massnahmenpaket zur Medienförderung aufgeteilt und damit die Online-Förderung von der Print-Förderung abgespalten und auf die lange Bank geschoben.

    Der Verband Medien mit Zukunft hat sich in den vergangenen Monaten und Wochen intensiv für das von Bundesrätin Simonetta Sommaruga vorgeschlagene Massnahmenpaket eingesetzt. Die Aufteilung in Print- und Online-Massnahmen ist für den VMZ ein grosser Fehler. Die Kommission des Nationalrats stellt sich damit gegen die Medienvielfalt und verhindert die Modernisierung der Schweizer Medienlandschaft.

    Der VMZ befürchtet einen massiven Einbruch der Medienvielfalt, sollten in Zukunft weiterhin nur die traditionellen Medien gefördert werden, wovon nur die grössten Medienhäuser substantiell profitieren. Dass diese indirekte Medienförderung alleine die traditionellen Verlage nicht retten kann, hat die TX Group am Dienstag mit dem 70-Millionen-Sparpaket selber bewiesen.

    Offiziell unterstützte auch der Verlegerverband (Verband Schweizer Medien) das Gesamtpaket. In den letzten Tagen aber hintertrieben Präsident Pietro Supino und Vizepräsident Peter Wanner die vom eigenen Verband gewählte Position und weibelten vor der Kommissionssitzung in einem doppelten Spiel gegen die Online-Förderung. Dieses Verhalten ist hinterhältig und schlicht unseriös.

    Der Verband Medien mit Zukunft fordert den gesamten Nationalrat auf, in der Herbstsession die Vorlage wieder zusammen zu führen und in die Kommission zurück zu schicken. Wer wirklich am Erhalt der Medienvielfalt und an einem fairen Wettbewerb der Medien interessiert ist, muss Nein sagen zu einer reinen Printförderung. Denn sie löst das Strukturproblem nicht und verzerrt den Markt.

    Bei Fragen wenden Sie sich an das Co-Präsidium Camille Roseau (croseau@woz.ch) oder Simon Jacoby (simon.jacoby@tsri.ch)

  • Stellungnahme zum Massnahmenpaket «Medienförderung»

    Stellungnahme zum Massnahmenpaket «Medienförderung»

    Das am 5. Mai verabschiedete rückwärtsgerichtete Notfallpaket zeigt einmal mehr, wie dringlich die Förderung neuer Geschäftsmodelle und neuer MarktteilnehmerInnen ist. Umso mehr setzen wir als Verband alle Hoffnung in das vorliegende Massnahmenpaket. Der Verband Medien mit Zukunft (VMZ) spricht sich im Grundsatz für das neue Massnahmenpaket zur Medienförderung aus.

    Die Förderung von Online-Medien, von digitalen Infrastrukturen, der Aus- und Weiterbildung, einer Stärkung der Selbstregulierung der Branche sowie von Agenturleistungen sind seit längerem zentrale Forderungen des Verbandes und daher als Bestandteile des Massnahmenpakets ausdrücklich zu begrüssen. Zentral im Sinne der Gleichbehandlung ist, dass neue Medien und Geschäftsmodelle im gleichen Masse gefördert werden wie die bereits langjährig etablierten Titel und Medienhäuser. Nur so kann echte Medienvielfalt ermöglicht und ein nachhaltiger Strukturwandel sinnvoll gefördert werden.

    Ausserdem: Der Verband Medien mit Zukunft ist grundsätzlich der Meinung, dass keine staatliche Förderung, egal ob direkt oder indirekt, an Medienunternehmen ausgezahlt werden darf, die Dividenden von mehr als 5% des ausgewiesenen Jahresgewinns ausschütten. Wir vertreten den Standpunkt, dass ein Konzerncapping (Subventionsmaximum) in Höhe von 5 Millionen CHF festzulegen ist. Wir beziehen uns dabei auf Artikel 3 des Bundesgesetzes über die Förderung von Onlinemedien.

    Im Folgenden erläutert der VMZ seine Positionen zu den vorgeschlagenen Massnahmen.

    Förderung von Online-Medien

    Es ist richtig, dass Online-Medien in Zukunft gefördert werden. Der VMZ fordert statt der vorgesehenen 30 Mio. CHF total 50 Mio. CHF. Mit dieser Gleichbehandlung von Online- und Printanbietern werden nicht nur vornehmlich neuere MarktteilnehmerInnen unterstützt, sondern es wird auch dem veränderten Nutzungsverhalten in der Bevölkerung Rechnung getragen und die digitale Transformation seitens der Medien mit Mitteln der öffentlichen Finanzierung angestossen. Richtig ist zudem, dass die Förderung an vorhandene LeserInnenfinanzierung gekoppelt wird. Ein Mindestanteil von 50 % redaktioneller Berichterstattung auf die gesamten publizierten Inhalte sollte für die Förderwürdigkeit gegeben sein, ausserdem sollten bezahlte Werbung und redaktionelle Inhalte ganz klar zu unterscheiden sein. Nebst LeserInnenfinanzierung soll auch Förderung durch Stiftungen möglich sein, sofern diese steuerbefreit sind (damit ist ein gemeinnütziger Zweck bereits belegt).

    Zentral für die Online-Medienförderung im Sinne der Medienvielfalt ist die Ausgestaltung des degressiven Verteilschlüssels, d.h. je kleiner das Medium, desto grösser der Förderprozentsatz. Die Höchstgrenze von 80 Rappen pro Umsatzfranken ist für uns gut. Den proportional kleinsten Anteil erhalten sollten Medienhäuser mit vielen Titeln, die ganz oder zum Teil von einer Zentralredaktion bespielt werden. Der Erfolg dieses Massnahmenpakets steht und fällt für uns mit der Ausgestaltung des Degressionsschlüssels.

    Digitale Infrastruktur

    Der VMZ unterstützt den Vorschlag des Bundesrates, gemeinsam nutzbare Infrastrukturen zu fördern. Allerdings müssen diese Infrastrukturen Open-Source-Ansätze verfolgen, gemeinnützig sein und Medien vorenthalten sein, die nach journalistischen Standards arbeiten. Sinn und Zweck der geförderten infrastrukturellen Angebote muss die Verbesserung der Sichtbarkeit und Auffindbarkeit von Schweizer Medientiteln im Netz sein, ohne dass sich eine Abhängigkeit entwickelt, wie dies beispielsweise bei Google oder Facebook der Fall ist.

    Änderung des Postgesetzes / Auflagenobergrenze und Kopfblattkriterium

    Der VMZ steht nach wie vor hinter der indirekten Förderung via Posttaxenverbilligung, das Instrument hat sich bewährt. Allerdings ist die Aufstockung auf 50 Mio. CHF zu den in der Botschaft formulierten Bedingungen fragwürdig. Besonders kritisch steht der VMZ der Auflösung der Auflagenobergrenze gegenüber, da die grossen Verlage – mit einer immer noch vergleichsweise hohen Auflage von über 40’000 verkauften Exemplaren pro Ausgabe als Einzeltitel oder über 100’000 im Kopfblattverbund – so übermässig profitieren. Der Verband Medien mit Zukunft ist ausserdem der Ansicht, dass die indirekte Förderung durch Posttaxenverbilligung auf alle journalistisch produzierten Printmedien ausgedehnt werden sollte, unabhängig davon, wie häufig sie erscheinen.

    Agenturleistungen

    Der VMZ begrüsst die finanzielle Unterstützung von unabhängigen Schweizer Nachrichtenagenturen. Diese Agenturen müssen ihre Dienste im Sinne des Service Public allen Schweizer Medien zur Verfügung stellen und gemeinnützig organisiert sein. Eine von der Öffentlichkeit geförderte Agentur sollte nicht gewinnorientiert organisiert sein und ihre Leistungen (evtl. nur Basisdienstleistungen) den Verlagen unentgeltlich zur Verfügung stellen.

    Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an das Präsidium des Verbandes.

    Camille Roseau, Co-Präsident*in VMZ

    Simon Jacoby, Co-Präsident VMZ

    Diese Stellungnahme wurde am 7. Mai an die ständerätliche Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen überstellt.

  • Corona-Krise: Verband Medien mit Zukunft fordert 2 Millionen CHF Soforthilfe

    Corona-Krise: Verband Medien mit Zukunft fordert 2 Millionen CHF Soforthilfe

    Die Corona-Krise betrifft alle Branchen. Auch die Verlagswelt. Um zu gewährleisten, dass die unabhängige, journalistische Angebote in der Schweiz auch in der Corona-Krise weiter berichten können, fordert der Verband Medien mit Zukunft zwei Millionen Franken Soforthilfe für Kleinverlage.

    Die meisten Mitglieder des Verbands stecken in einer paradoxen Situation: Unsere Redaktionen sind inhaltlich stark gefordert, die Arbeitsbelastung und die Zugriffszahlen sind in dieser bemerkenswerten Zeit gestiegen, doch die Einnahmen aus Werbe- und Kioskverkäufen oder Event-Sponsorings brechen teilweise oder ganz weg. Die Entwicklung des LeserInnenmarkts in Bezug auf die Abonnements- und Spendenerlöse ist im Moment noch nicht abschätzbar.

    Gerade in Ausnahmesituationen spielen unabhängige und voll funktionstüchtige Medien eine zentrale Rolle in unserer Gesellschaft. Neben den entsprechenden Bundes- und Kantonsstellen ist es Aufgabe der Journalisten und Journalistinnen, die Bevölkerung zu informieren, Sachlagen einzuordnen und Orientierung zu bieten.

    Die Lage ist schon jetzt dramatisch: Die bereits eingetretenen und aktuell absehbaren Ausfälle belaufen sich bei einigen unserer Mitglieder schon jetzt auf bedrohliche Beträge zwischen 90’000 und 200’000 Franken. Zudem ist im Moment nicht abzusehen, ob und wann sich die Einnahmesituation wieder normalisiert. Die genannten Ausfälle bedrohen kleinere Medienhäuser in ihrer Existenz.

    Der VMZ ersucht daher – ganz im Sinne der zu erhaltenden Medienvielfalt – das Bundesamt für Kommunikation, eine Soforthilfe für Kleinverlage in Höhe von zwei Millionen CHF zu sprechen. Diese Hilfe erlaubt es den Medien, ihre bereits jetzt absehbaren finanziellen Ausfälle bis Ende April zu kompensieren, den Betrieb am Laufen zu halten und weiterhin ihre (nicht nur) derzeit so wichtige gesellschaftliche Rolle wahrzunehmen.

    Mitglieder beim Verband Medien mit Zukunft sind unter anderen Republik, WOZ, Schaffhauser AZ, Tsüri, Higgs, Bajour, Zentral Plus und Saiten. Insgesamt vertritt der Verband 24 Mitglieder.

  • Ist Journalismus noch ein Geschäft oder einfach Kulturgut?

    Ist Journalismus noch ein Geschäft oder einfach Kulturgut?

    Am Mittwoch, 9. Oktober ab 19 Uhr wollen wir im Karl der Grosse in Zürich folgende These mit euch überprüfen:

    Die Zeiten, in denen der Besitz einer Druckmaschine einer Goldgrube gleich gekommen ist, sind vorbei. Was bleibt ist die Überzeugung und das Wissen, dass eine demokratische Gesellschaft weiterhin engagierten und unabhängigen Journalismus braucht; auch wenn damit niemand mehr reich wird. Entwickelt sich der Journalismus also vom Geschäftsmodell zum schützenswerten und schutzbedürftigen Kulturgut? Wird sich die Gesellschaft in Zukunft Medien leisten, wie sie sich heute bereits Kunst und Kultur leistet? Was bedeutet das für die Medienförderung?

    Diese Fragen wollen wir mit euch gemeinsam beantworten.

    Auf dem Podium werden sein:

    • Min Li Marti (Verlegerin und SP-Nationalrätin)
    • Corina Gredig (Nationalratskandidatin GLP Zürich)
    • Dr. Stephanie Grubenmann, Medienwissenschafterin der ZHdK und der HSG (sie erstellt derzeit eine Studie für den Kanton St.Gallen zur kantonalen Medienförderung)

    Moderiert wird das Gespräch von Dennis Bühler (Republik).

    Vorgängig wird es eine kurze Rückschau über das bisherige Verbandsjahr geben, im Anschluss einen Apéro.

    Wir freuen uns auf euch
    Euer VMZ-Team

    PS: Auch wenn die «David gegen Goliath»-Logik ein gutes Narrativ ist, wollen wir weiter wachsen. Wenn ihr also andere Medien wisst, die in den Verband Medien mit Zukunft passen, gern mitbringen!

  • 100 Millionen Franken: VerlegerInnenverband fordert Innovationsfonds für Medien

    100 Millionen Franken: VerlegerInnenverband fordert Innovationsfonds für Medien

    Der Verband Medien mit Zukunft (VMZ) stellt an die Adresse der neuen UVEK-Vorsteherin, BR Simonetta Sommaruga, eine konkrete Forderung: Die Schaffung eines Innovationsfonds für Schweizer Medien.

    Dieser Fonds soll als indirekte Medienförderung die Entwicklung neuer Technologien und Geschäftsmodelle ermöglichen. Die Schweizer Presselandschaft braucht dringend eine grosse Portion Innovation, damit die journalistischen Medien auch in Zukunft ihre demokratische Funktion erfüllen können.

    Für den Innovationsfonds soll das UVEK jährlich 100 Millionen Franken bereitstellen, um einzelnen Medien und Medienverbünden dabei zu helfen, die Transformation und den Aufbruch ins digitale Medienzeitalter zu bewältigen. Dieser Betrag entspricht bewusst der Summe, mit der die Printzustellung von Zeitungen gefördert wird

    Wenn gedruckte Medien indirekt gefördert werden, sollten auch digital verbreitete Medienangebote im gleichen Masse unterstützt werden. Das zum Teil niedergehende Zeitungsmodell soll und kann subventioniert werden. In gleichem Masse muss aber in eine zukunftsgerichtete, digitale Medienvielfalt investiert werden.

     Zeitgemässe Infrastruktur für den Journalismus

    Im Zentrum der Förderung durch den Innovationsfonds muss das Zurverfügungstellen einer digitalen Infrastruktur stehen. Diese ist heute für kleine, regionale und lokale Medienanbieter besonders kosten- und personalintensiv. Die Projekte könnten beispielsweise die Entwicklung von Content-Management-Systemen, Infrastruktur-Angeboten, Apps, KI-Lösungen für die gezielte Verbreitung der Inhalte oder einem Algorithmus zum Nutzen der User, aber auch eine differenziertere Wertschöpfung untereinander betreffen. Diese Mittel sollten grundsätzlich allen Medienanbietern zur Verfügung stehen, die sich dem Journalismus verpflichten. Der Presserat oder die publizistische Qualitätsforschung könnten die Einhaltung überwachen und Verstösse allenfalls sanktionieren.

    Wir müssen neue Wege gehen! Nach der vorliegenden RTVG-Revision und zwanzig Jahren Medien-Digitalisierung ist klar: Die klassischen Zeitungs-Verlagshäuser sind technisch und finanziell nicht in der Lage, die Anforderungen zu erfüllen, die eine vielfältige, unabhängige Medienlandschaft braucht. Gleichzeitig verbauen die heute noch marktbeherrschenden Verlagshäuser die Förderung neuer, digitaler Medien.

    Mehr inhaltlicher Wettbewerb in Kantonen mit Innovationsfonds

    Derzeit wird der grösste Transformationsfonds für Schweizer Medien von einem privaten Anbieter finanziert, der gleichzeitig Nutzniesser der Contentproduktion von Medienunternehmen weltweit ist: Die «Google News Initiative» – respektive seit 2018 der «Digital News Innovation Fund» – fördert Projekte in diesem Bereich und hat im Jahr 2018 zwölf Schweizer Innovationsvorhaben mit insgesamt 3.9 Millionen Franken gefördert (meist solche von klassischen Zeitungshäusern, aber auch eines unseres VMZ-Mitglieds We.Publish).

    Die technische Medieninfrastruktur darf  in einer direkten Demokratie nicht ausschliesslich von kommerziellen Datenvermarktern zur Verfügung gestellt werden.

    Der Transformations- oder Innovationsfonds ist, wie die Zustellförderung von Zeitungen, ebenfalls als indirekte Medienförderung zu verstehen. Ziel des Fonds ist es dabei insbesondere, die publizistische Abdeckung und den inhaltlichen Wettbewerb von unabhängigen kantonalen und regionalen Medienanbietern zu fördern und in Zukunft wieder zu gewährleisten.

  • So antwortet der VMZ auf das neue Mediengesetz

    So antwortet der VMZ auf das neue Mediengesetz

    Es ist soweit. Heute ist der 15. Oktober 2018.

    Heute endet die für das neue Mediengesetz so wichtige, so dringliche Vernehmlassungsfrist. Und das mit einer wahren Flut von Antworten von Organisationen, die sich um die Zukunft der Medien sorgen, so wie auch wir – der VMZ – das tun. Nicht aus Profitstreben, nicht, weil wir mehr Macht anvisieren. Sondern, weil es einfach notwendig ist, weil die Lage der Medien es von uns allen verlangt.

    Der französische Philosoph Jean Baudrillard war der Meinung, dass die Geschichte verschwindet. Darum, weil wir alle Ereignisse allzu sehr aufbauschen würden und damit jedes Ereignis gleich unwichtig machen. Bis gar nichts mehr eine Rolle spielt. Trotzdem: Wir können mit gutem Gewissen sagen, dass der heutige Tag eine besondere Bedeutung für die Medienwelt hat. Nicht, weil Monumentales passiert wäre, aber, weil wir mindestens darüber reden, dass es passieren könnte. Hoffnung ist Perspektivsache.

    Das so vorliegende Mediengesetz ist nur ein halber Schritt in die richtige Richtung, aber das ist, ganz lakonisch gesagt, besser als gar keiner. Ja, in diesem Gesetz hat es bisher viele Dinge, die wir anders machen würden, für die wir glauben, bessere Lösungen zu haben. Genau dafür ist dieser Vernehmlassungsprozess da. Dafür, dass wir jetzt nicht lamentieren müssen, weil wir ja unser Bestmögliches getan haben.

    Wir glauben, dass die Schweiz ein Mediengesetz schaffen kann, das uns alle nicht nur für die Zukunft, sondern schon für das Jetzt wappnet. Denn die digitale Transformation geschieht bereits.  Um uns herum. Unmittelbar. Nicht irgendwann. Damit wir dieses Biest zähmen können, braucht es starken Willen und Kompromissbereitschaft. Beides haben wir in diesem Vernehmlassungsprozess gezeigt. Nun braucht es «nur» noch Mut für eine schonungslose Umsetzung, die alleine dem Journalismus gilt. Nicht den Interessen der Konzerne.

    Zuletzt: Eine Prise jenes wundersamen Schweizer Pioniergeists, auf den wir immer wieder so stolz sind.

    Wir haben es uns mit dieser Antwort alles andere als leicht gemacht. Gerade weil darin so viel Blut, Schweiss und Hirn steckt, hoffen wir, dass unser Beitrag dieser immens wichtigen Sache hilft. Dass sie den Mut betankt, der jetzt so zwingend nötig ist für die nächsten Schritte Richtung Zukunft.

    Denn ohne starkes Mediensystem gibt es keine Demokratie.

    Unsere Vernehmlassungsantwort

     

  • Die Schweiz braucht ein mutigeres Mediengesetz

    Die Schweiz braucht ein mutigeres Mediengesetz

    Das neue Bundesgesetz über elektronische Medien bringt wichtige Neuerungen. Doch zur Erhaltung einer starken Medienlandschaft im digitalen Zeitalter reichen die Vorschläge bei weitem nicht aus. Zahlreiche Verbände und Vereine aus Medien und Zivilgesellschaft fordern deshalb ein mutigeres Gesetz.

    Bern, 15. Oktober 2018

    Das neue Bundesgesetz über elektronische Medien (BGeM) setzt die Leitplanken für die künftige Entwicklung der Schweizer Medienlandschaft. Angesichts der Digitalisierung ist die Ablösung des veralteten Radio- und Fernsehgesetzes dringend nötig. Doch das neue Gesetz ist nur ein halber Schritt in die richtige Richtung.

    Trotz wichtiger Neuerungen reichen die Vorschläge des Bundesrates bei weitem nicht aus, um eine innovative und vielfältige Medienlandschaft zu erhalten. Zahlreiche Verbände und Vereine aus Medien und Zivilgesellschaft setzen sich deshalb für ein mutigeres Mediengesetz ein und stellen folgende Forderungen auf:

    1. Onlinejournalismus muss unabhängig davon gefördert werden, ob es sich um Audio-, Video- oder Textangebote handelt. Das gilt auch für Onlineangebote von Lokal- und Regionalzeitungen.
      Die Beschränkung auf eine Förderung von Audio- und Videoangeboten im Internet ergibt keinen Sinn. Inhalte müssen auf die Bedürfnisse des Publikums zugeschnitten sein. Zudem kann ohne eine Förderung von Textangeboten die Finanzierungskrise im Schweizer Journalismus nicht bewältigt werden. Voraussetzung für eine Förderung sind eine Selbstverpflichtung auf die Regeln des Presserates und die Einhaltung branchenüblicher Arbeitsbedingungen.
    2. Die Mindestanforderungen im Gesetz müssen auch für Radiosender ohne Leistungsauftrag und für sämtliche Angebote geförderter Medien gelten.
      Es ist unbedingt zu verhindern, dass Radiosender ohne Leistungsvereinbarung vom Geltungsbereich des Gesetzes ausgenommen werden. Sonst müssten diese stark genutzten Sender nicht einmal mehr Mindestanforderungen wie die Pflicht zur sachgerechten Darstellung von Tatsachen und Ereignissen erfüllen.
    3. Ein regionaler Service public muss in allen Regionen gewährleistet sein.
      In Regionen, in denen kein privater Radiosender einen Leistungsauftrag für regionale Informationsleistungen erbringen möchte, soll der SRG erlaubt werden, ihre Regionalberichterstattung im Radio auszubauen. Damit kann ein Abbau der Informationsleistung für die Bevölkerung verhindert werden.
    4. Die Medienabgabe darf nicht weiter gesenkt werden. Die Finanzierung des Leistungsauftrages der SRG muss nachhaltig gesichert sein.
      Der Anteil der Medienabgabe für direkte Medienförderung muss auf 6-10 % erhöht werden. Zudem sollten die kommerziellen Einnahmen der SRG reduziert und aus der Medienabgabe kompensiert werden. Damit genügend Mittel für die SRG und für die direkte Medienförderung zur Verfügung stehen, ist von einer weiteren Senkung der Medienabgabe abzusehen.
    5. Die Medien- und Nutzungsforschung muss auch künftig zwingend aus der Medienabgabe finanziert werden.
      Um zu verstehen, wie sich die Medien in der Schweiz entwickeln, ist Forschung von zentraler Bedeutung. Nur dann verfügen Politik und Gesellschaft und gesicherte Erkenntnisse, um die Medienlandschaft der Zukunft sinnvoll mitzugestalten.
    6. Der Kommission für elektronische Medien ist eine Trägerschaft zur Seite zu stellen.
      Durch eine unabhängige Regulierungsbehörde wird die Staatsferne der Medien besser gewährleistet. Um aber den Besonderheiten der Medienbranche Rechnung zu tragen und die KOMEM demokratisch zu verankern bietet sich eine Trägerschaft an.
    7. Ausländische Anbieter sollen einen Beitrag zum Kulturschaffen leisten.
      Wie Fernsehsender sollten auch Video-on-Demand-Dienste einer Förderungspflicht für schweizerische und europäische Werke unterliegen. Zudem sollte eine Abgabe auf Werbefenster und Streamingdienste eingeführt werden. Ebenso sind Vorschläge auszuarbeiten, wie Onlineplattformen (Suchmaschinen, Social Media) zur Finanzierung der Medienförderung beitragen können./em>

    Gleichzeitig unterstützen die Vereine und Verbände aus Medien und Zivilgesellschaft ausdrücklich:

    • den technologieneutralen Regulierungsansatz,
    • die direkte Medienförderung für private elektronische Medien, die einen Leistungsauftrag erfüllen,
    • die indirekte Medienförderung (digitale Infrastruktur, Presserat, Aus- und Weiterbildung, Nachrichtenagentur),
    • die genauere Definition des Auftrags der SRG und
    • die Einführung einer unabhängigen Kommission für elektronische Medien (KOMEM).

    Die vollständigen Vernehmlassungsantworten der einzelnen Verbände und Vereine sind auf den jeweiligen Websites verfügbar.

     

    Arbus, fög, impressum, media FORTI, Médias pour tous, SGB, SSM, Suisseculture, Syndicom, UNIKOM und Verband Medien mit Zukunft.

  • Keine Förderung für Texte – über den absurdesten Punkt des neuen Mediengesetzes

    Keine Förderung für Texte – über den absurdesten Punkt des neuen Mediengesetzes

    Zum Glück gibt es die Vernehmlassung! Wohl kein Punkt im neuen Mediengesetz ist so (berechtigterweise) umstritten wie die Entscheidung, im Netz nur Audio und visuelle Angebote fördern zu wollen. Eine Absurdität sondergleichen.

    5+1 Gründe, warum die Trennung zwischen audiovisuellen Inhalten und Text keinerlei Sinn ergibt.

    1. Das Beispiel Zentralplus: Unabhängige Medien gibt es in der Region Luzern kaum mehr. Einer der raren relevanten Player in der Umgebung, der nicht in der Hand der grossen Verlage ist, heisst Zentralplus. Sämtliche grossen Medien wie die Luzerner Zeitung oder die Neue Luzerner Zeitung können dank ihrer Printausgaben weiterhin von der indirekten Presseförderung profitieren – und damit ihre aktiven Webangebote mitfinanzieren. Zentralplus – als eine der letzten unabhängigen Stimmen – geht komplett leer aus und steht damit unter stärkerem wirtschaftlichen Druck. Und das, obwohl der einzige Unterschied zu den anderen etablierten Medien ist, dass Zentralplus nur online erscheint. Diese Förderklausel im Gesetz unterstützt damit keinesfalls die Medienvielfalt. Es verhindert sie sogar.
    2. Suchmaschinen basieren auf semantischen Analysen. Das heisst, sie durchforsten das Netz primär nach Textinhalten. Zwar können Multimedia-Angebote mit Tags versehen werden, tatsächliche inhaltliche Zusammenhänge in Videos oder Podcasts werden dadurch aber nicht erfasst. Das weiss spätestens, wer einmal nach einem Zitat suchen musste, das irgendwo in einem von Hunderten von Videos versteckt ist. Obwohl Video im Netz sehr populär ist, basiert das ganze Netz immer noch auf Text. Die Trennung zwischen Audio, Video und Text läuft also konträr zur Funktionsweise des Internets und ist damit Unsinn.
      Für diejenigen, die ohne Vergleich mit Alltagsbezug nicht auskommen: Zweimal dieselbe Stelle lesen, ist einfach. Zweimal dieselbe Stelle hören, ist schwieriger.
    3. Es gibt nur einen Journalismus, nicht mehrere Journalismen. Auch wenn Begriffe wie «Printjournalismus», «Radiojournalismus» und «Onlinejournalismus» suggerieren, das sei nicht der Fall. Die journalistische Arbeit ist im Kern immer dieselbe: Relevante Geschichten auf qualitativ hohem Niveau erzählen. Wie das geschieht, welches Medium (im wahrsten Sinne des Wortes) die Geschichte übermittelt, ist am Ende egal. Gerade im digitalen Zeitalter ist es absurd, die Dynamiken, die sich aus dem Zusammenspiel zwischen Text, Bild, Ton und Animation ergeben, künstlich auseinanderzuhalten. Denn dieses Zusammenspiel ist die grosse Stärke des Digitalen. Und es hilft uns vielleicht, von der Vorstellung wegzukommen, «das Online» sei ein eigenes Medium, sondern die Kumulation – und Kulmination – aller anderen. Mit einer so fehlgeleiteten Idee von Journalismus, wie sie im Mediengesetz festgehalten ist, wird Qualität verhindert. Nicht gefördert.
    4. Qualitative Bild-, Video- und Podcast-Produktionen sind technologisch aufwendiger als Textangebote. Hinter höherem technologischem Aufwand steckt automatisch mehr finanzieller Aufwand in Form von Equipment. Damit ist die erste Hürde, guten Journalismus zu produzieren – und der ist unabhängig von seiner Form – um einiges höher. Gefördert wird also nur, wer von Grund auf mehr Geld in die Hand nehmen muss. Und das ist nicht die Idee von Vielfalt und Qualität. Die Hürde, Journalismus im Internet produzieren zu können, sollte so tief wie möglich sein. Das entscheidende Kriterium: Qualität. Nicht Geld.
    5. Jedes Angebot im Netz basiert auf Text. Denn keine Website, kein Podcast, kein Video kommt ohne dahinterliegenden Quellcode aus. Und Quellcode ist Text. Programmiersprachen normalen Sprachen zu bevorzugen, ist abstrus.
    6. Bonus: Ein bisschen Theorieverständnis, bitte. Unsere Welt lässt sich in Zeichen zerlegen. Wie das genau geschieht, ist Gegenstand der Semiotik, der Wissenschaft der Zeichensysteme. So besteht unsere geschriebene Sprache aus Zeichen. Sogar ein Wort kann als ein Zeichen verstanden werden – zum Beispiel in der Linguistik. Ein Wort ist ein symbolisches Zeichen und besteht wiederum aus Schriftzeichen. Genauso in Zeichen zerlegen lässt sich die gesprochene Sprache, zum Beispiel der Podcast, nämlich in einzelne Laute. Auch Bilder lassen sich im Hinblick auf die semiotische Klassifizierung Index, Symbol und Ikon in Zeichen zerbrechen. Warum also, in aller Welt, nehmen wir hier eine derartig beliebige Trennung vor? Folgen wir einfach der Tradition des grossen Schweizer Linguisten Ferdinand de Saussure, der zwar ungemein wichtig war, aber dennoch ohne klar durchdachten Grund das Sprechen dem Schreiben vorzog? Könnten wir mit diesem Mediengesetz einfach Text abfotografieren – und würden dann gefördert werden?
      Nicht, dass man Zeichen nicht Kategorien zuordnen könnte. Das ist hier nicht die Message. Sondern, dass eine Kategorisierung durchdacht vorgenommen werden muss. Nicht völlig beliebig.

    Fazit

    Der einzige Grund, der «für» die Trennung spricht, ist das Berücksichtigen der Wünsche der grossen Verlage, die unter gefördertem Text im Netz mehr Konkurrenz und weniger Platz für ihre bereits etablierten (und ihrerseits indirekt geförderten!) Angebote sehen. In dieser Form und mit diesem Punkt ist das Mediengesetz nur eine Krücke für die Verlage und keine Stütze für qualitativen Journalismus. Natürlich: Der Schweizerische Kompromiss zählt immer. Das ist aber kein Kompromiss, sondern eine pure Ausrichtung an den ökonomischen Interessen Einzelner. Nicht an den Interessen eines guten Journalismus und eines starken Mediensystems. Und nur den zwei letzten Dingen soll das neue Mediengesetz dienen. Denn Journalismus ist eine Sache der Öffentlichkeit.

     

  • Warum Fördergelder die Unabhängigkeit der Medien nicht gefährden

    Warum Fördergelder die Unabhängigkeit der Medien nicht gefährden

    Ist Medienförderung tatsächlich eine Gefahr für die journalistische Unabhängigkeit? Die Wissenschaft spricht dagegen.

    Will die Schweiz ihr Mediensystem umkrempeln? In Bern läuft derzeit die Vernehmlassung zum neuen Mediengesetz. Dabei geht es aber nicht nur um die konkreten Inhalte der neuen Paragrafen – nein, darüber schwebt eine Grundsatzfrage, über die noch kein Konsens herrscht: Will die Schweiz überhaupt eine staatliche Förderung von Journalismus?

    Eine der Gründe, worauf diese Frage fusst, ist ideologisches Bedenken. Die Befürchtung nämlich, dass journalistische Medien durch Fördermittel ihre Unabhängigkeit verlieren könnten. Besonders aus wirtschaftsliberaler Sicht ist staatlichen Fördermitteln zu misstrauen – je weniger sich der Staat einmischt desto besser.

    Wissenschaft statt reiner Ideologie

    Wir, der Verband Medien mit Zukunft, wollen, dass das unabhängige Mediensystem – als einer der tragenden Pfeiler der Demokratie – entgegen der aktuellen Trends stark bleibt und noch stärker werden kann. Wie dieses Ziel erreicht wird, ist uns deshalb einerlei. Nur dass es erreicht wird, das müssen wir sicherstellen. Nur deshalb gibt es uns. Nur deshalb haben wir Mitglieder.

    Wir können es uns darum leisten, weder aus einer ideologischen, noch aus einer von eigenen wirtschaftlichen Interessen geleiteten Haltung zu argumentieren. Das heisst: Wichtig sind die Fakten. Sprächen die Fakten gegen Medienförderung, würden wir sie nicht unterstützen. Nur: sie sprechen keineswegs dagegen.

    Medienrankings identifizieren die Unfreiheit

    Die Befürchtung, journalistische Medien könnten durch Fördergelder ihre Unabhängigkeit verlieren, spiegelt sich nicht in wissenschaftlichen Erkenntnissen wieder. Zwei der wichtigsten Ranglisten zur Medienfreiheit zeigen deutlich, dass die Existenz von gebühren- oder förderfinanzierten Medien in keinster Weise mit Unfreiheit korreliert. Im Gegenteil. In sämtlichen Ländern, die absolute Spitzenplätze belegen, gibt es durch die öffentliche Hand finanzierte Medien. Dazu gehören vor allem die nordischen Länder – und auch die Schweiz.

     

    Die Schweiz ist ganz schön frei: Screenshot des Medienfreiheitsrankings 2017 von Freedom House

     

    Beide Studien betrachten dabei detailliert verschiedenste Faktoren der ökonomischen, politischen und gesetzlichen Rahmenbedingungen – bis zu Fragen nach der Möglichkeit der staatlichen Einflussnahme auf bestimmte Posten, der Transparenz der Vergabe der Radio- und Fernsehlizenz oder der Existenz und Höhe von Gebühren. Darauf, dass Gebühren einen Einfluss auf die Unabhängigkeit und somit auf die Medienfreiheit haben, gibt es keinen konkreten Hinweis. Gäbe es dennoch einen Einfluss, wäre er verschwindend gering. Und: je besser das gesetzliche Umfeld (sprich Checks & Balances) desto geringer auch das Einflusspotenzial.

    Im Bezug auf die staatliche Medienförderung ist die wichtigste Erkenntnis aus diesen Studien, dass die Existenz von Förder- und Gebührengeldern tatsächlich nur ein kleiner Einflussfaktor auf die Medienfreiheit und Unabhängigkeit. Und dazu ein scheinbar unbedeutender.

    Die wahre Bedrohung: Medienkonzentration

    Tatsächlich sieht das Ranking von Reporter ohne Grenzen die grössten Bedrohungen der Medienfreiheit im zum Beispiel lange Jahre bestklassiertesten Finnland nicht in der Existenz von öffentlich geförderten Medien, sondern in der Medienkonzentration. Alle wichtigen nationalen Medien Finnlands befinden sich im Besitz von gerade einmal drei Haupteigentümern. Dasselbe Problem beklagt ROG auch in der Schweiz. ROG bedauert das Verschwinden kleiner Verlage aufgrund der Macht der grossen Medienkonzerne. Von einer durch öffentliche Gelder vermeintlich in ihrer Unabhängigkeit gefährdete SRG – keine Spur.

    Immer eine mächtige Bedrohung sind diejenigen, die sich nicht an die vereinbarten Regeln halten: Also Autokraten und solche, die auf dem besten Weg dazu sind, solche zu werden. Denn sie scheren sich nicht um Checks & Balances, sondern werfen sie gezielt über den Haufen. Medienförderung spielt dabei keine Rolle mehr.

    Als letzter Nagel im Sarg der Fördergelder-Mär dürfte in der Schweiz das Jahrbuch Qualität der Medien von der Universität Zürich sein. Die gebührenfinanzierte SRG belegt mit ihren Produkten seit Jahren regelmässig Spitzenplätze. Sie belegt drei der ersten vier von insgesamt 18 Plätzen in der Kategorie Medientypen. Das ist deutlich.

    Zusammenfassend: Die Existenz von öffentlich finanzierten Medien korreliert weder mit einer tieferen Medienfreiheit noch erweisen sich die Inhalte solcher Medien als qualitativ schlechter. In beiden Fällen gilt sogar eher das Gegenteil.

    Die Befürchtung, mit einem neuen Mediengesetz und damit eventuell indirekter oder direkter Medienförderung, würde Unfreiheit in die Schweizer Medienlandschaft ziehen, ist unbegründet.