Plattformregulierung: Geplantes Bundesgesetz ist ein notwendiger Schritt

Der Verband Medien mit Zukunft hat sich in der Vernehmlassung klar hinter den Gesetzesentwurf gestellt, fordert aber in mehreren Punkten Nachbesserungen.

Das vom Bundesrat vorgeschlagene neue Bundesgesetz über Kommunikationsplattformen und Suchmaschinen (KomPG) soll die Rechte von Nutzer:innen im digitalen Raum stärken und erstmals verbindliche Regeln für grosse Plattformen und Suchmaschinen schaffen.

Der Verband Medien mit Zukunft (VMZ) begrüsst dieses Ziel ausdrücklich, denn diese Akteure fungieren heute als zentrale Infrastrukturen der öffentlichen Kommunikation. Sie prägen massgeblich, welche Informationen sichtbar sind, Reichweite erzielen und wirtschaftlich verwertbar sind.

Für kleinere, redaktionell arbeitende Medien stellen Plattformen und Suchmaschinen zugleich unverzichtbare Distributionskanäle und erhebliche Machtfaktoren dar. Ihre Regulierung ist daher nicht nur eine Frage des Nutzer:innenschutzes, sondern eine zentrale Voraussetzung für Medienvielfalt, Chancengleichheit im Informationsmarkt und eine funktionierende demokratische Öffentlichkeit.

Erstmals klare Pflichten für Plattformen, aber es ginge noch mehr

Der vorliegende Entwurf des KomPG ist aus unserer Sicht ein notwendiger und überfälliger Schritt. Er schafft erstmals klare Pflichten für Plattformen und Suchmaschinen in Bezug auf die Rechte der Nutzer:innen, die Transparenz bei Inhaltsmoderation, Werbung und Empfehlungssystemen sowie die Bewertung systemischer Risiken für Öffentlichkeit und Demokratie.

Der Gesetzesentwurf ist angelehnt an den Digital Services Act (DSA), der seit Februar 2024 in der EU Anwendung findet. Der VMZ begrüsst das ausdrücklich. Gerade für kleine Medienbetriebe ist es entscheidend, dass vergleichbare Schutzstandards wie im EU-Raum gelten, da grosse Plattformen in der Regel grenzüberschreitend tätig sind.

Wichtig ist auch, dass der Entwurf des KomPG keine Einschränkung der Meinungsäusserungsfreiheit vorsieht. Die vorgesehenen Vorgaben betreffen nicht die Inhalte, sondern die Inhaltsmoderation.

Gleichzeitig bleibt der Entwurf in mehreren Punkten hinter dem notwendigen Schutzniveau zurück – mit besonders spürbaren Folgen für konzernunabhängige Medien, die weder über Marktmacht noch über privilegierten Zugang zu Plattformbetreibern verfügen.

Die Bedeutung des Gesetzesentwurfs für Medienvielfalt und Demokratie

Kleine Medien leisten einen zentralen Beitrag zur demokratischen Meinungsbildung: Sie berichten lokal und (sprach-)regional und bieten thematische, sprachliche sowie kulturelle Vielfalt. Zugleich ermöglichen sie Gegenöffentlichkeiten und kritische Berichterstattung.

Gerade diese Medien sind jedoch in besonderem Mass abhängig von Plattformen und Suchmaschinen: Algorithmische Änderungen, Moderations- oder Monetarisierungsentscheide können ihre Reichweite und wirtschaftliche Grundlage kurzfristig erheblich beeinträchtigen.

Ohne klare gesetzliche Regelungen besteht die Gefahr, dass sich Medienkonzentration verstärkt, pluralistische Angebote an Sichtbarkeit verlieren und die demokratische Öffentlichkeit am Ende faktisch von privatwirtschaftlichen Plattformentscheidungen abhängt. Deshalb muss das KomPG aus Sicht des VMZ auch explizit als Instrument zur Sicherung der Medienvielfalt verstanden werden.

Folgende Anpassungen und Ergänzungen sind aus unserer Sicht nötig:

1. Geltungsbereich auch für künstliche Intelligenz

KI-gestützte Such- und Antwortsysteme sowie algorithmische Empfehlungssysteme übernehmen zunehmend Funktionen, die bisher klassischen Suchmaschinen und redaktionellen Gatekeepern zukamen.

Für kleine Medien ist besonders problematisch, dass KI-Systeme journalistische Inhalte zusammenfassen oder ersetzen («Zero-Click-Internet»). Dies erschwert eine Monetarisierung eigener Inhalte erheblich. Hier bedarf es dringend neuer Vergütungsmodelle für Medienunternehmen.

Ausserdem bleiben Herkunft, Gewichtung und Auswahl von Quellen bei KI-Systemen intransparent. Publizistische Leistungen werden zudem genutzt, ohne dass Reichweite oder Vergütung sichergestellt sind.

Das KomPG sollte aus Sicht des VMZ technologieneutral ausgestaltet werden. KI-gestützte Suchmaschinen, generative Antwortsysteme und vergleichbare Anwendungen müssen klar in den Geltungsbereich fallen. Denn Regelungslücken würden gerade kleinere Medien strukturell benachteiligen.

2. Systemische Risiken und Risikominderungsmassnahmen

Ein zentrales Element des Gesetzentwurfs ist die Pflicht für Plattformen, eine Bewertung der Risiken vorzunehmen, die durch ihre Dienste entstehen. Diese systemischen Risiken umfassen beispielsweise die Verbreitung illegaler Inhalte, Desinformation und den Schutz von Minderjährigen.

Der VMZ begrüsst, dass Risiken für Grundrechte und öffentliche Debatten berücksichtigt werden sollen. Für uns ist es jedoch zwingend, negative Folgen für Medienvielfalt, lokale Berichterstattung und demokratische Meinungsbildung ausdrücklich als systemische Risiken zu benennen. Ausserdem sollten Plattformen nicht nur zur Analyse, sondern auch zu konkreten, überprüfbaren Risikominderungsmassnahmen verpflichtet werden.

Gerade kleinere Medien haben kaum Möglichkeiten, strukturelle Risiken individuell zu kompensieren. Ohne verbindliche Folgepflichten droht die Risikobewertung wirkungslos zu bleiben.

3. Algorithmische Empfehlungssysteme und Sichtbarkeit journalistischer Inhalte

Algorithmische Empfehlungssysteme bestimmen massgeblich, ob journalistische Inhalte gefunden und wahrgenommen werden. Für kleine Medien ist Sichtbarkeit häufig existenzentscheidend.

Wir unterstützen daher die im Gesetzentwurf vorgesehene Pflicht zur Transparenz über grundlegende Funktionsweisen von Empfehlungssystemen sowie die Möglichkeit für Nutzer:innen, nicht-profilbasierte Alternativen zu wählen.

Darüber hinaus fordern wir eine Verpflichtung für Anbieterinnen von Kommunikationsplattformen, ausnahmslos alle Parameter, die ihren Empfehlungssystemen zugrunde liegen, sowie deren Gewichtung offenzulegen. Ohne entsprechende Vorgaben verstärken Algorithmen nämlich die bestehenden Marktungleichgewichte zugunsten grosser Akteure.

4. Moderation von Medieninhalten

Redaktionell verantwortete Medien unterliegen journalistischen Sorgfalts- und Haftungs- regeln sowie Selbstregulierungsmechanismen. Dennoch werden ihre Inhalte auf Plattformen regelmässig entfernt, herabgestuft oder demonetarisiert.

Für kleine Medien sind solche Entscheidungen besonders problematisch, da ihnen oft direkte Ansprechstellen, rechtliche Ressourcen oder effektive Beschwerdemöglichkeiten fehlen.

Wir regen daher an, bei der Moderation journalistischer Inhalte erhöhte Sorgfaltsanforderungen vorzusehen und Verfahren zu etablieren, die willkürliche oder politisch problematische Eingriffe verhindern, so wie es der European Media Freedom Act (EMFA) auf europäischer Ebene bereits vorgibt. Kritische Berichterstattung über Plattformen selbst darf nicht faktisch unterdrückt werden können.

5. Werbung, Datenzugang und Chancengleichheit

Transparenz bei digitaler Werbung ist nicht nur eine Frage des Konsumentenschutzes, sondern auch der fairen Wettbewerbsbedingungen im Medienmarkt.

Kleine Medien unterliegen heute strengen rechtlichen Vorgaben, während rechtswidrige oder irreführende Werbung auf Plattformen häufig unzureichend kontrolliert wird. Diese Vollzugsasymmetrie wirkt sich direkt zulasten unabhängiger Medien aus.

Daher fordern wir umfassende Transparenzpflichten für Werbung, die auch die Auftraggebenden und Finanzierungsquellen mit einschliessen. Darüber hinaus fordern wir ein Verbot von Werbung aufgrund von Profiling, insbesondere im Kontext von sensiblen personenbezogenen Daten sowie des Jugendschutzes. Werbearchive sollten längerfristig öffentlich sowie ohne Registrierungspflicht, also ohne Login, zugänglich sein.

Das KomPG sehen wir klar als wichtigen Schritt zu einer demokratieverträglichen Plattformregulierung. Notwendig ist für uns aber, das Gesetz deutlicher an der Nutzer:innenfreundlichkeit sowie der europäischen Gesetzgebung auszurichten sowie die strukturelle Situation kleiner, konzernunabhängiger Medien stärker zu berücksichtigen.