Stellungnahme zum Massnahmenpaket «Medienförderung»

Das am 5. Mai verabschiedete rückwärtsgerichtete Notfallpaket zeigt einmal mehr, wie dringlich die Förderung neuer Geschäftsmodelle und neuer MarktteilnehmerInnen ist. Umso mehr setzen wir als Verband alle Hoffnung in das vorliegende Massnahmenpaket. Der Verband Medien mit Zukunft (VMZ) spricht sich im Grundsatz für das neue Massnahmenpaket zur Medienförderung aus.

Die Förderung von Online-Medien, von digitalen Infrastrukturen, der Aus- und Weiterbildung, einer Stärkung der Selbstregulierung der Branche sowie von Agenturleistungen sind seit längerem zentrale Forderungen des Verbandes und daher als Bestandteile des Massnahmenpakets ausdrücklich zu begrüssen. Zentral im Sinne der Gleichbehandlung ist, dass neue Medien und Geschäftsmodelle im gleichen Masse gefördert werden wie die bereits langjährig etablierten Titel und Medienhäuser. Nur so kann echte Medienvielfalt ermöglicht und ein nachhaltiger Strukturwandel sinnvoll gefördert werden.

Ausserdem: Der Verband Medien mit Zukunft ist grundsätzlich der Meinung, dass keine staatliche Förderung, egal ob direkt oder indirekt, an Medienunternehmen ausgezahlt werden darf, die Dividenden von mehr als 5% des ausgewiesenen Jahresgewinns ausschütten. Wir vertreten den Standpunkt, dass ein Konzerncapping (Subventionsmaximum) in Höhe von 5 Millionen CHF festzulegen ist. Wir beziehen uns dabei auf Artikel 3 des Bundesgesetzes über die Förderung von Onlinemedien.

Im Folgenden erläutert der VMZ seine Positionen zu den vorgeschlagenen Massnahmen.

 

Förderung von Online-Medien

Es ist richtig, dass Online-Medien in Zukunft gefördert werden. Der VMZ fordert statt der vorgesehenen 30 Mio. CHF total 50 Mio. CHF. Mit dieser Gleichbehandlung von Online- und Printanbietern werden nicht nur vornehmlich neuere MarktteilnehmerInnen unterstützt, sondern es wird auch dem veränderten Nutzungsverhalten in der Bevölkerung Rechnung getragen und die digitale Transformation seitens der Medien mit Mitteln der öffentlichen Finanzierung angestossen. Richtig ist zudem, dass die Förderung an vorhandene LeserInnenfinanzierung gekoppelt wird. Ein Mindestanteil von 50 % redaktioneller Berichterstattung auf die gesamten publizierten Inhalte sollte für die Förderwürdigkeit gegeben sein, ausserdem sollten bezahlte Werbung und redaktionelle Inhalte ganz klar zu unterscheiden sein. Nebst LeserInnenfinanzierung soll auch Förderung durch Stiftungen möglich sein, sofern diese steuerbefreit sind (damit ist ein gemeinnütziger Zweck bereits belegt).

Zentral für die Online-Medienförderung im Sinne der Medienvielfalt ist die Ausgestaltung des degressiven Verteilschlüssels, d.h. je kleiner das Medium, desto grösser der Förderprozentsatz. Die Höchstgrenze von 80 Rappen pro Umsatzfranken ist für uns gut. Den proportional kleinsten Anteil erhalten sollten Medienhäuser mit vielen Titeln, die ganz oder zum Teil von einer Zentralredaktion bespielt werden. Der Erfolg dieses Massnahmenpakets steht und fällt für uns mit der Ausgestaltung des Degressionsschlüssels.

 

Digitale Infrastruktur

Der VMZ unterstützt den Vorschlag des Bundesrates, gemeinsam nutzbare Infrastrukturen zu fördern. Allerdings müssen diese Infrastrukturen Open-Source-Ansätze verfolgen, gemeinnützig sein und Medien vorenthalten sein, die nach journalistischen Standards arbeiten. Sinn und Zweck der geförderten infrastrukturellen Angebote muss die Verbesserung der Sichtbarkeit und Auffindbarkeit von Schweizer Medientiteln im Netz sein, ohne dass sich eine Abhängigkeit entwickelt, wie dies beispielsweise bei Google oder Facebook der Fall ist.

 

Änderung des Postgesetzes / Auflagenobergrenze und Kopfblattkriterium

Der VMZ steht nach wie vor hinter der indirekten Förderung via Posttaxenverbilligung, das Instrument hat sich bewährt. Allerdings ist die Aufstockung auf 50 Mio. CHF zu den in der Botschaft formulierten Bedingungen fragwürdig. Besonders kritisch steht der VMZ der Auflösung der Auflagenobergrenze gegenüber, da die grossen Verlage – mit einer immer noch vergleichsweise hohen Auflage von über 40’000 verkauften Exemplaren pro Ausgabe als Einzeltitel oder über 100’000 im Kopfblattverbund – so übermässig profitieren. Der Verband Medien mit Zukunft ist ausserdem der Ansicht, dass die indirekte Förderung durch Posttaxenverbilligung auf alle journalistisch produzierten Printmedien ausgedehnt werden sollte, unabhängig davon, wie häufig sie erscheinen.

 

Agenturleistungen

Der VMZ begrüsst die finanzielle Unterstützung von unabhängigen Schweizer Nachrichtenagenturen. Diese Agenturen müssen ihre Dienste im Sinne des Service Public allen Schweizer Medien zur Verfügung stellen und gemeinnützig organisiert sein. Eine von der Öffentlichkeit geförderte Agentur sollte nicht gewinnorientiert organisiert sein und ihre Leistungen (evtl. nur Basisdienstleistungen) den Verlagen unentgeltlich zur Verfügung stellen.

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an das Präsidium des Verbandes.

Camille Roseau, Co-Präsident*in VMZ

Simon Jacoby, Co-Präsident VMZ

Diese Stellungnahme wurde am 7. Mai an die ständerätliche Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen überstellt.